Pflegezeitgesetz für Berufstätige
Das 2008 eingeführte Pflegezeitgesetz sorgt dafür, dass berufstätige Menschen ihre Angehörigen bis zu sechs Monate lang pflegen können, ohne dass sie dafür ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen. Im Gesetzentwurf war sogar eine Lohnfortzahlung während der Pflegezeit vorgesehen. Soweit aber wollte die Politik denn doch nicht gehen in der Unterstützung für den größten Pflegedienst Deutschlands – um rund 70 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in diesem Land kümmern sich nämlich Angehörige.
Lesen Sie, wer Anspruch auf Pflegezeit hat, wie lange und zu welchen Konditionen

